INFARKT, GEFÄSSVERSCHLÜSSE

Ein Gefässverschluss (Arterie oder Vene) der Netzhaut führt zu einer Minderversorgung der Netzhaut mit Sauerstoff, es kann ein Infarkt im Auge resultieren.

WIE ENTSTEHT EIN GEFÄSSVERSCHLUSS?

Für einen Gefässverschluss gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten. Entweder es wird ein kleines Blutgerinnsel (Embolus) mit dem Blut mitgetragen und verstopft ein Gefäss. Oder die Gefässwand wird wie bei einem verrosteten Rohr nach innen immer dicker, bis kein Blut mehr durch das Gefäss fliessen kann und das Blut im Gefäss gerinnt (Thrombose).

In beiden Fällen kommt es nach einer gewissen Zeit zu einer Minderversorgung des zu durchblutenden Gewebes mit Sauerstoff (Infarkt). Dies kann natürlich auch am Auge geschehen und zu einer plötzlichen Sehverschlechterung führen. Da es nur eine einzelne Arterie zum Auge hin und eine einzelne Vene vom Auge weg gibt, kann ein Gefässverschluss am Auge gravierende Folgen haben.

WELCHE RISIKOFAKTOREN GIBT ES?

Prinzipiell gelten für einen Gefässverschluss am Auge die gleichen Risikofaktoren wie für Herz-Kreislaufkrankheiten allgemein:

  • Erhöhter Cholesterinspiegel (Hypercholesterinämie)
  • Erhöhter Blutdruck (Hypertonie)
  • Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
  • Übergewicht (Adipositas)
  • Rauchen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Familie
  • Zu wenig körperliche Bewegung

Daneben spielen am Auge noch andere Faktoren eine Rolle:

  • Gefässentzündungen
  • Erhöhter Augendruck
  • Lokale Betäubung bei Augenoperationen
  • Störung der Blutzusammensetzung und Blutgerinnung

WIE BEMERKE ICH EINEN GEFÄSSVERSCHLUSS DER NETZHAUT?

Meist äussert sich ein Gefässverschluss am Auge als plötzliche einseitige, schmerzlose Sehverschlechterung. Je nach dem welches Gefäss am Auge betroffen ist, kann sich die Sehverschlechterung unterschiedlich äussern. Bei einem vollständigen Verschluss der einzigen zuführenden Arterie zur Netzhaut (Zentralarterienverschluss) resultiert eine plötzliche Erblindung, während bei einem Verschluss eines kleinen Venenastes nur eine geringe Sehverschlechterung auftreten kann.

WAS TUN BEI VERDACHT AUF GEFÄSSVERSCHLUSS?

Bei jeder plötzlichen, einseitigen Sehverschlechterung sollten Sie unverzüglich einen Augenarzt anrufen oder zum Zeitgewinn direkt eine grössere Augenklinik kontaktieren. Bei einem Gefässverschluss können nach etwa 6 Stunden irreversible Schäden auftreten. In einigen Fällen kann bei Gefässverschlüssen auf der arteriellen Seite die Gefässverstopfung aufgelöst werden (Thrombolyse). Diese Behandlung wird aber nur an wenigen Kliniken in der Schweiz durchgeführt und macht nur Sinn, wenn noch keine irreversiblen Schäden entstanden sind. Deshalb sollte möglichst rasch entschieden werden, ob eine Behandlung möglich ist.

Bei den Gefässverschlüssen auf der venösen Seite sind die Beschwerden anfangs weniger heftig. Leider bestehen dabei nur wenige therapeutische Möglichkeiten mit zum Teil geringer Erfolgschance. Wenn nur Venenäste betroffen sind besteht eine gewisse Hoffnung auf eine spontane Sehverbesserung, bei Verschlüssen der Hauptvene sind leider Probleme wie Gefässneubildungen und als Folge davon schmerzhafte Augendrucksteigerungen möglich. Oft ist zur Vermeidung dieser Komplikationen eine Laserbehandlung der Netzhaut notwendig.

Je nach Situation kann eine Therapie mit neuen Medikamenten (anti-VEGF) durchgeführt werden, die durch eine gezielte Blockade von Wachstumsfaktoren ein Gefässwachstum hemmen können. Diese Medikamente müssen direkt in den Glaskörper des Auges gespritzt werden. Am Augenzentrum Zug erfolgt dies in Zusammenarbeit mit der Luzerner Augenklinik.

Zusätzlich ist es sehr wichtig, auslösende Faktoren zu erkennen. Die hierzu notwendigen Untersuchungen erfolgen in der Regel beim Hausarzt.