PRELLUNG DES AUGES – AUGENPRELLUNG (CONTUSIO BULBI)

Stumpfe Gewalteinwirkung auf das Auge (Ball, Faust, Sektkorken etc.) verursacht eine Prellung. Zum Ausschluss von inneren Verletzungen am Auge sollte ein Augenarzt konsultiert werden.

Zu einer Ruptur der Augenwand kommt es nur bei sehr starker Gewalteinwirkung oder bei Verletzungen mit scharfen Gegenständen.
Typische Symptome sind Augenrötung, Bindehautblutungen, Lidschwellungen, Blutergüsse (sogenannte „Veilchen“).

Schwere Augapfelprellungen können zu ernsthaften Verletzungen innerer Augenstrukturen wie Blutungen, Augendruckanstieg, Risse der Regenbogenhaut, Linsenverschiebung oder Netzhautablösung führen.
Bei jeder stärkeren Augenprellung sollten Sie unbedingt zum Augenarzt gehen.

Es ist dringend notwendig ernsthafte Verletzungen innerer Augenstrukturen auszuschliessen, oder gegebenenfalls rasch zu behandeln.
Je nach Verletzungsmuster müssen zusätzliche Abklärungen zum Ausschluss von Begleitverletzungen wie Knochenbrüche der Augenhöhle vorgenommen werden.

Auch Jahre nach einer Augenprellung können noch Folgeprobleme entstehen wie beispielsweise Augendruckanstieg, grauer Star oder Netzhautablösung.
Nach einer schwereren Augenprellung sollten Sie deshalb in grösseren Abständen aber regelmässig zu Ihrem Augenarzt zu Kontrolluntersuchungen.